GasNetz
Inhalt
Netzanschluss
Netzanschlussbedingungen der Netzgesellschaft Köthen mbH
18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht
Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Netzgesellschaft Köthen mbH im Niederdruck sowie für die Nutzung des Anschlusses gilt die NDAV in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen wir Sie an unser Verteilnetz anschließen und den Anschluss zur Gasentnahme zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden die Ergänzenden Bedingungen zur AVBGasV durch die Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Köthen mbH zur Niederdruckanschlussverordnung abgelöst.
Netzgesellschaft Köthen mbH macht zudem bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst werden. Die Anpassung haben wir am 05. Mai 2007 öffentlich in der Presse bekannt gegeben.
Technische Mindestanforderungen
Wechsel des Netzbetreibers
Netzbetreiberwechsel in Wülknitz
Die Netzgesellschaft Köthen mbH übernimmt mit Wirkung ab dem 01.01.2017 sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber für das Netzgebiet der Stadt Köthen in dem Ortsteil Wülknitz von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas. Bestehende vertragliche Vereinbarungen (Netzverträge) zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung führt die Netzgesellschaft Köthen mbH grundsätzlich als neuer Netzbetreiber und Rechtsnachfolger fort. Energielieferungsverhältnisse werden durch den Netzbetreiberwechsel nicht berührt.
Netzbetreiberwechsel in Baasdorf
Die Netzgesellschaft Köthen mbH übernimmt mit Wirkung ab dem 31.12.2014, 24.00 Uhr sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber für das Netzgebiet der Stadt Köthen in dem Ortsteil Baasdorf von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas. Bestehende vertragliche Vereinbarungen (Netzverträge) zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung führt die Netzgesellschaft Köthen mbH grundsätzlich als neuer Netzbetreiber und Rechtsnachfolger fort. Energielieferungsverhältnisse werden durch den Netzbetreiberwechsel nicht berührt.
Netzanschluss Biogas
Erforderliche Angaben
Die Netzgesellschaft Köthen mbH ermöglicht die Einspeisung von Biogas in das Verteilnetz.
Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag
Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt Ihr örtliches Verteilernetz im Rahmen der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zur Nutzung diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Soweit Sie die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes der Netzgesellschaft Köthen mbH beabsichtigen, drucken Sie bitte nachfolgenden Lieferantenrahmenvertrag (LRV) aus und senden ihn unterzeichnet an die Netzgesellschaft Köthen mbH zurück.
Wiederverkäuferbescheinigung
Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft
Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.
Nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 b i. V. m. Abs. 5 UStG wird das RC-Verfahren für Gaslieferungen angewendet, die über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen inländischen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, erfolgen.
Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Netzgesellschaft Köthen steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:
Netzbeschreibung
Abrechnungsbrennwert
Brennwertveröffentlichung gemäß § 23c Abs. 6 EnWG
Gemäß § 23 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlichen wir monatlich die Abrechnungsbrennwerte für das Netzgebiet der Netzgesellschaft Köthen mbH.
Baumaßnahmen
Die Netzgesellschaft Köthen mbH veröffentlicht regelmäßig im Internet voraussichtliche Baumaßnahme. Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme obliegt der Netzgesellschaft Köthen mbH. Ein Rechtsanspruch Dritter besteht nicht.
Datum der Veröffentlichung | Aktion | Ort | Versorgungs- leitung | Zeitraum |
Mai 2022 | Leitungsverlegung | Köthen, Prosigker Brücke | Erweiterung | 06/22 – 09/24 |
Jan 2024 | Leitungsverlegung | Köthen, Aribertstraße | Erweiterung | 04/24 – 12/25 |
Jan 2024 Leitungsverlegung Köthen, Griedrichstraße Erneuerung 04/24 – 07/24
Jan 2024 Hausanschluss-Auswechslungen Köthen, Stadtgebiet Erneuerung 01/24 – 12/24
Länge des Gasleitungsnetzes
Hochdrucknetz: | 18 | km |
Mitteldrucknetz: | 45 | km |
Niederdrucknetz: | 69 | km |
Gesamt: | 132 | km |
Länge des Hochdrucknetzes
-HD > DN 1000: | 1 | km |
-HD > DN 700 < DN 1000: | 0 | km |
-HD > DN 500 < DN 700: | 0 | km |
-HD > DN 350 < DN 500: | 0 | km |
-HD > DN 225 < DN 350: | 2 | km |
-HD > DN 110 < DN 225: | 13 | km |
-HD < DN 110: | 2 | km |
Leitungsdurchmesser
ab 16 bar
L1: | 1 | km |
Anzahl der Ausspeisepunkte
-HD: | 0 | Stück |
-MD: | 923 | Stück |
-ND: | 3635 | Stück |
Standardlastprofile
Netzgesellschaft Köthen verwendet Standardlastprofile gem. § 24 GasNZV für Kunden ohne Leistungsmessung für Haushalt und Gewerbe. Die zur Anwendung von Standardlastprofilen notwendigen Temperaturen basieren auf den Werten der Wetterstation „Köthen-Anhalt“. Die Wetterstation Köthen-Anhalt ist beim Deutschen Wetterdienst (DWD) mit der Stationsnummer N 652 klassifiziert.
Den nachstehenden Tabellen können Sie die Ermittlung des Tagesbedarfes für Haushalt-, Gewerbe- und Kochgaskunden entnehmen.
Die Netzgesellschaft Köthen benutzt bei der Bilanzierung die in den nachfolgenden Dateien aufgeführten anwendungsspezifischen und verfahrensspezifischen Parameter:
Netzstrukturdaten
im Vorjahr (2023) entnommene Jahresarbeit:
entnommene Jahresarbeit: 204.758.349 KWh
Jahreshöchstlast 2023
Höchste Stundenleistung: | 64.783 | KW |
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung: | 01.12.2023 |
Instandhaltung
Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten
Derzeit sind im Netz der Netzgesellschaft Köthen mbH keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.Kapazitätsrelevante Änderungen
derzeit sind keine kazitätsrelevanten Änderungen geplant
Entgelte Netzzugang
Netzentgelte
Die nachfolgend genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes (derzeit 19%) und beziehen sich auf Netzzugangsverträge mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr oder einem Vielfachen hiervon.
Soweit der Netzbetreiber von Gebietskörperschaften beauftragt ist, eine Konzessionsabgabe für die Belieferung von Letztverbrauchern einzuziehen, wird diese dem Netzkunden zusammen mit dem Netzentgelt in Rechnung gestellt.
Die spezifische Höhe der Netzentgelte können Sie in zusammengefasster Form dem Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.
Preisblätter für Erdgas-Netzentgelte
Historie
Konzessionsabgabe
Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde:
Gemeinde |
Für Kochen und Warmwasser in Cent/kWh |
Für sonstige Tariflieferungen ab 4.000 kWh/a in Cent/kWh |
bis 25.000 Einwohner | 0,51 | 0,22 |
bis 100.000 Einwohner | 0,61 | 0,27 |
bis 500.000 Einwohner | 0,77 | 0,33 |
über 500.000 Einwohner | 0,93 | 0,40 |
Für Sondervertragskunden gemäß KAV wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 Cent/kWh berechnet.
Messstellenbetrieb
Übernahme des Messstellenbetriebs im Verteilernetz
Sie möchten für Anschlussnutzer in unserem Verteilernetz den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) inklusive Messung (Ablesung) durchführen?
Die Abwicklung des Messstellenbetriebs erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung zur Ausgestaltung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in jeweils geltender Fassung.
Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Netzgesellschaft Köthen mbH und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls per Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung und die Ergänzungen (Anlagen 1-4) befinden sich in unserer Download-Liste.
Der Abschluss des Vertrages ist in Textform möglich, auf Wunsch senden wir Ihnen gern ein Angebot per Mail.
Gasnetzkarte
Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges
Festlegung des Grundversorgers
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger zum 01.07.2024 für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die Grundversorger der einzelnen Konzessionsgebiete können sie folgender Übersicht entnehmen.
Gemeinde | Ortsteil | Grundversorger |
Stadt Köthen (Anhalt) | Köthen (Anhalt), Elsdorf, Porst, Baasdorf | Köthen Energie GmbH |
Stadt Köthen (Anhalt) | Wülknitz | Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH |
Stadt Südliches Anhalt | Großbadegast | Köthen Energie GmbH |