GasNetz

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Netzanschluss

Netzanschlussbedingungen der Netzgesellschaft Köthen mbH

18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht
Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung der Netzgesellschaft Köthen mbH im Niederdruck sowie für die Nutzung des Anschlusses gilt die NDAV in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 

Die NDAV regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen wir Sie an unser Verteilnetz anschließen und den Anschluss zur Gasentnahme zur Verfügung stellen. Gleichzeitig werden die Ergänzenden Bedingungen zur AVBGasV durch die Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Köthen mbH zur Niederdruckanschlussverordnung abgelöst.

Netzgesellschaft Köthen mbH macht zudem bekannt, dass gemäß § 115 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 29 Abs. 1 NDAV alle bestehenden Vertragsverhältnisse an die Regelungen der NDAV angepasst werden. Die Anpassung haben wir am 05. Mai 2007 öffentlich in der Presse bekannt gegeben.

Wechsel des Netzbetreibers

Netzbetreiberwechsel in Wülknitz

Die Netzgesellschaft Köthen mbH übernimmt mit Wirkung ab dem 01.01.2017 sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber für das Netzgebiet der Stadt Köthen in dem Ortsteil Wülknitz von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas. Bestehende vertragliche Vereinbarungen (Netzverträge) zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung führt die Netzgesellschaft Köthen mbH grundsätzlich als neuer Netzbetreiber und Rechtsnachfolger fort. Energielieferungsverhältnisse werden durch den Netzbetreiberwechsel nicht berührt.

Netzbetreiberwechsel in Baasdorf

Die Netzgesellschaft Köthen mbH übernimmt mit Wirkung ab dem 31.12.2014, 24.00 Uhr sämtliche Rechte und Pflichten als Netzbetreiber für das Netzgebiet der Stadt Köthen in dem Ortsteil Baasdorf von der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas. Bestehende vertragliche Vereinbarungen (Netzverträge) zum Netzanschluss, zur Anschlussnutzung/Einspeisung und zur Netznutzung führt die Netzgesellschaft Köthen mbH grundsätzlich als neuer Netzbetreiber und Rechtsnachfolger fort. Energielieferungsverhältnisse werden durch den Netzbetreiberwechsel nicht berührt.

 

Netzanschluss Biogas

Erforderliche Angaben

Die Netzgesellschaft Köthen mbH ermöglicht die Einspeisung von Biogas in das Verteilnetz. 

Verträge und Verfahren

Lieferantenrahmenvertrag

Die Netzgesellschaft Köthen mbH stellt Ihr örtliches Verteilernetz im Rahmen der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zur Nutzung diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Soweit Sie die Nutzung des örtlichen Verteilernetzes der Netzgesellschaft Köthen mbH beabsichtigen, drucken Sie bitte nachfolgenden Lieferantenrahmenvertrag (LRV) aus und senden ihn unterzeichnet an die Netzgesellschaft Köthen mbH zurück.

Wiederverkäuferbescheinigung

Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft

Zum 1. September 2013 ist in Deutschland auf inländische Strom- und Gaslieferungen das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft, RC-Verfahren) eingeführt worden.

Nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 b i. V. m. Abs. 5 UStG wird das RC-Verfahren für Gaslieferungen angewendet, die über das Erdgasnetz durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen inländischen Unternehmer, der selbst derartige Leistungen erbringt, erfolgen.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Netzgesellschaft Köthen steht hier für Sie das Formular des Finanzamtes zum Download bereit:

Netzbeschreibung

Abrechnungsbrennwert

Brennwertveröffentlichung gemäß § 23c Abs. 6 EnWG

Gemäß § 23 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) veröffentlichen wir monatlich die Abrechnungsbrennwerte für das Netzgebiet der Netzgesellschaft Köthen mbH.

Baumaßnahmen

Die Netzgesellschaft Köthen mbH veröffentlicht regelmäßig im Internet voraussichtliche Baumaßnahme. Die Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme obliegt der Netzgesellschaft Köthen mbH. Ein Rechtsanspruch Dritter besteht nicht.

Datum der Veröffentlichung

Aktion

Ort

Versorgungs-

leitung

Zeitraum

Mai 2022

Leitungsverlegung

Köthen, Prosigker Brücke

Erweiterung

06/22 – 09/24

Jan 2024

Leitungsverlegung

Köthen, Aribertstraße

Erweiterung

04/24 – 12/25

  Jan 2024                                     Leitungsverlegung                                      Köthen, Griedrichstraße                                     Erneuerung                        04/24 – 07/24

  Jan 2024                                     Hausanschluss-Auswechslungen                Köthen, Stadtgebiet                                            Erneuerung                        01/24 – 12/24

Länge des Gasleitungsnetzes

Hochdrucknetz: 18  km
Mitteldrucknetz: 45  km
Niederdrucknetz: 69  km
Gesamt: 132  km

Länge des Hochdrucknetzes

-HD > DN 1000: 1  km
-HD > DN 700 < DN 1000: 0  km
-HD > DN 500 < DN 700: 0  km
-HD > DN 350 < DN 500: 0  km
-HD > DN 225 < DN 350: 2  km
-HD > DN 110 < DN 225: 13  km
-HD < DN 110: 2  km

Leitungsdurchmesser
ab 16 bar

L1:1km

Anzahl der Ausspeisepunkte

-HD: 0  Stück
-MD: 923 Stück
-ND: 3635 Stück

Standardlastprofile

Netzgesellschaft Köthen verwendet Standardlastprofile gem. § 24 GasNZV für Kunden ohne Leistungsmessung für Haushalt und Gewerbe. Die zur Anwendung von Standardlastprofilen notwendigen Temperaturen basieren auf den Werten der Wetterstation „Köthen-Anhalt“. Die Wetterstation Köthen-Anhalt ist beim Deutschen Wetterdienst (DWD) mit der Stationsnummer N 652 klassifiziert.

Den nachstehenden Tabellen können Sie die Ermittlung des Tagesbedarfes für Haushalt-, Gewerbe- und Kochgaskunden entnehmen.

Die Netzgesellschaft Köthen benutzt bei der Bilanzierung die in den nachfolgenden Dateien aufgeführten anwendungsspezifischen und verfahrensspezifischen Parameter:

Netzstrukturdaten

im Vorjahr (2023) entnommene Jahresarbeit:

entnommene Jahresarbeit: 204.758.349 KWh

Jahreshöchstlast 2023

Höchste Stundenleistung:64.783KW
Zeitpunkt der höchsten Stundenleistung:01.12.2023

 

Instandhaltung

Kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten

Derzeit sind im Netz der Netzgesellschaft Köthen mbH keine kapazitätsrelevanten Arbeiten geplant.

Kapazitätsrelevante Änderungen

derzeit sind keine kazitätsrelevanten Änderungen geplant

Entgelte Netzzugang

Netzentgelte

Die nachfolgend genannten Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe des jeweils gültigen Satzes (derzeit 19%) und beziehen sich auf Netzzugangsverträge mit einem Zeitraum von mindestens einem Jahr oder einem Vielfachen hiervon.

Soweit der Netzbetreiber von Gebietskörperschaften beauftragt ist, eine Konzessionsabgabe für die Belieferung von Letztverbrauchern einzuziehen, wird diese dem Netzkunden zusammen mit dem Netzentgelt in Rechnung gestellt.

Die spezifische Höhe der Netzentgelte können Sie in zusammengefasster Form dem Preisblatt in der jeweils gültigen Fassung entnehmen.

Konzessionsabgabe

Zusätzlich zum Netznutzungsentgelt ist eine Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 zu entrichten. Die Höhe der zu zahlenden Konzessionsabgabe ist abhängig von der amtlichen Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde:


Gemeinde
Für Kochen und Warmwasser
in Cent/kWh
Für sonstige Tariflieferungen
ab 4.000 kWh/a in Cent/kWh
bis 25.000 Einwohner 0,51 0,22
bis 100.000 Einwohner 0,61 0,27
bis 500.000 Einwohner 0,77 0,33
über 500.000 Einwohner 0,93 0,40

Für Sondervertragskunden gemäß KAV wird eine Konzessionsabgabe in Höhe von 0,03 Cent/kWh berechnet.

Messstellenbetrieb

Übernahme des Messstellenbetriebs im Verteilernetz

Sie möchten für Anschlussnutzer in unserem Verteilernetz den Messstellenbetrieb (Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung) inklusive Messung (Ablesung) durchführen?

Die Abwicklung des Messstellenbetriebs erfolgt nach der von der Bundesnetzagentur getroffenen Festlegung zur Ausgestaltung der Geschäftsprozesse Lieferantenwechsel Gas (GeLi Gas) in jeweils geltender Fassung.

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Netzgesellschaft Köthen mbH und dem Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich. Den Wortlaut des Vertrages hat die Bundesnetzagentur ebenfalls per Beschluss BK7-17-026 für alle Marktpartner vorgegeben. Der Mustervertrag der Bundesnetzagentur in jeweils geltender Fassung  und die Ergänzungen (Anlagen 1-4) befinden sich in unserer Download-Liste. 

Der Abschluss des Vertrages ist in Textform möglich, auf Wunsch senden wir Ihnen gern ein Angebot per Mail.

 

Gasnetzkarte

Grund-, Ersatzversorgung, Sonstiges

Festlegung des Grundversorgers

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Grundversorger zum 01.07.2024 für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 bestimmt und die Feststellung der zuständigen Behörde mitgeteilt. Die Grundversorger der einzelnen Konzessionsgebiete können sie folgender Übersicht entnehmen.

Gemeinde

Ortsteil

Grundversorger

Stadt Köthen (Anhalt)

Köthen (Anhalt), Elsdorf, Porst, Baasdorf

Köthen Energie GmbH

Stadt Köthen (Anhalt)

Wülknitz

Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH

Stadt Südliches Anhalt

Großbadegast

Köthen Energie GmbH